Wenn es um die Wahl zwischen Selbstständigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender geht, ist es wichtig, die Unterschiede und Vorgaben zu verstehen. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema
Es ist entscheidend zu wissen, dass es spezifische Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden und zahlst nur Einkommenssteuer sowie unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer. Die Gewerbesteuer spielt für Freiberufler keine Rolle im Gegensatz zu Gewerbetreibenden. Es ist ratsam, die steuerliche Einordnung mit dem Finanzamt abzuklären, um sicherzustellen, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig bist.
Insbesondere bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese freiberuflich oder gewerblich einzustufen sind. In Zweifelsfällen kann die Beratung eines Sachverständigen, wie des Verbandes Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW), hilfreich sein. Die persönliche Arbeitsleistung ist ein wesentliches Kriterium für die Unterscheidung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit.
Wenn du aufgrund deiner Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend handelst, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn andere freiberuflich tätige Arbeitskräfte beteiligt sind. Die leitende Tätigkeit muss die gesamte Praxis umfassen und beinhaltet die Organisation sowie grundlegende Entscheidungen. Es ist möglich, freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten zu kombinieren, wobei eine Beratung durch Fachleute ratsam ist.
Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und sollte nicht verwechselt werden.

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